10.000-Häuser-Programm: Änderung der Förderrichtlinien zum 08.04.2016

Die Förderrichtlinien für netzdienliche Photovoltaik im Rahmen des 10.000-Häuser-Programm Bayern zum Programmteil EnergieSystemHaus wird zum 08.04.2016 geändert.

Hintergrund ist die Änderung der Rahmenbedingungen für Solarstromspeicher der KfW Bank im Förderprogramm 275. Die Anforderungen der KfW entsprechen nun weitgehend denen des TechnikBonus T3.2 und T3.3. Da die KfW-Bank die Fördersätze kürzt, wenn Dritte mehr als sie selbst fördern, und Bundesmittel nicht durch Landesmittel ersetzt werden dürfen, müssen die Förderbeträge zu T3.2 und T3.3 zum 08.04.2016 abgesenkt werden.

Analog zu der degressiven Förderung der KfW erfolgen die Anpassungen in Halbjahresschritten.

Zur sicheren Vermeidung einer Förderkürzung ist künftig eine Mindestgröße des Stromspeichers von 12 kWh erforderlich.

Zum 10.000-Häuser-Programm Bayern:

Das 10.000-Häuser-Programm besteht aus den zwei Teilen "EnergieSystemHaus" und "Heizungstausch". Mit der Entscheidung für einen der beiden Programmteile können Eigentümer von selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienhäusern (einschließlich Reihenhäusern) in Bayern den "EnergieBonusBayern“ erhalten. Beide Programmteile sind nicht miteinander kombinierbar. Der Bonus wird als Zuschuss in Höhe von 1.000 bis zu 18.000 Euro gewährt und ist mit den Programmen des Bundes (KfW, BAFA) grundsätzlich kombinierbar.

Merkblatt T3 – TechnikBonus Netzdienliche Photovoltaik

Tags: KfW

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