Aktuelle EEG Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen 2022

Die neuen EEG Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen haben sich durch den starken Zubau im ersten Quartal 2022 wieder verändert, die Degression sinkt auf 1,4%. Insgesamt wurden in den letzten 12 Monaten mehr als 3,595 Megawatt Photovoltaik-Leistung in Deutschland zugebaut. Für PV-Anlagen die ab Mai 2022 bis Juli 2022 ans Netz gehen bzw. bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden sinkt die Einspeisevergütung leicht. Bei PV-Anlagen bis 10 kWp um ca. 0,10 cent/kWh. Seit Februar 2017 wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom wieder vom Zubau ermittelt. Ab einer Anlagengröße von 100 Kilowatt ist die Direktvermarktung des Solarstroms verpflichtend. Summiert werden alle Anlagen die im Marktstammdatenregister (MaStR) geführt werden. Die Vergütungen gemäß §49 EEG 2017 sind in der untenstehenden Tabelle aufgeführt.

Hintergrund des EEG-Änderungsgesetz

Der Bundesverband Solarwirtschaft nahm dazu wie folgt Stellung: "Das vom Bundestag verabschiedete EEG-Änderungsgesetz stärkt die Solarenergie. Es lohnt sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen. Dies erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) vor dem Hintergrund der gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Nachbesserungen am EEG 2017."

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten Photovoltaikanlagen in Deutschland, die zur Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen nach § 31 EEG 2014 dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Hier werden die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen registriert. Außerdem sind die Stammdaten von Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten registriert. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.

Der Zubau im Bemessungszeitraum der Degressionsberechnung liegt unter dem Zubaukorridor. Die Degression zum 1. Mai 2022, 1. Juni 2022 und zum 1. Juli 2022 beträgt jeweils 1,4%

Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

Feste Vergütungssätze bei Inbetriebnahme ab Mai 2021 bis Juli 2022 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung (verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung) erzielen.

Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen bis 100 kWp (Ct/kWh)

Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)

Ab 01.05.2021 7,69 7,47 5,86 5,28
Ab 01.06.2021 7,58 7,36 5,77 5,20
Ab 01.07.2021 7,47 7,25 5,68 5,12
Ab 01.08.2021 7,36 7,15 5,60 5,05
Ab 01.09.2021 7,25 7,04 5,51 4,97
Ab 01.10.2021 7,14 6,94 5,43 4,89
Ab 01.11.2021 7,03 6,83 5,35 4,82
Ab 01.12.2021 6,93 6,73 5,27 4,75
Ab 01.01.2022 6,83 6,63 5,19 4,67
Ab 01.02.2022 6,73 6,53 5,11 4,60
Ab 01.03.2022 6,63 6,44 5,03 4,53
Ab 01.04.2022 6,53 6,34 4,96 4,46

Ab 01.05.2022

6,43 6,25 4,88 4,40
Ab 01.06.2022 6,34 6,15 4,81 4,33
Ab 01.07.2022 6,24 6,06 4,74 4,26

Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2017 Abs. 3 in Abhängigkeit vom Zubau. Nach Neufassung des § 49 Abs. 1 EEG 2017 im Rahmen des Energiesammelgesetzes werden nur noch PV-Anlagen, deren anzulegender Wert gesetzlich bestimmt worden ist, im Summenwert der Degressionsberechnung berücksichtigt.

Für Freiflächenanlagen größer 750 kWp wird die Förderung gemäß EEG 2017 über Ausschreibungen bestimmt; Die Höhe des anzule-genden Werts entspricht dem Zuschlagswert des bezuschlagten Gebots, dessen Gebotsmenge der Solaranlage zugeteilt worden ist (§ 38b Abs. 1 EEG (2017))

Die Tabelle wurde auf Basis des am 20.12.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzes erstellt. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt Photovoltaik4all keine Gewähr. Rechtlich verbindlich sind nur die durch die Bundesnetzagentur veröffentlichte Vergütungssätze.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

  • Angabe der Vergütung

    Sie haben einen Fehler ganz oben in der Beschreibung: "gemeldet werden sinkt die Einspeisevergütung leicht. Bei PV-Anlagen bis 10 kWp um 0,12 cent / kWh. Seit Februar 2017 wird die Vergütung für …."
    Das sind nicht 0,12 Cent / kWh sondern 12 Cent / kWh oder 0,12 € / kWh. Weiter unten in der Tabelle stehen die Werte richtig!

  • Danke für den Hinweis

    Wir haben den Fehler soeben korrigiert. Danke für das aufmerksame lesen.

  • Korrektur der Korrektur

    Jetz haben sie wirklich einen Fehler! Sie schreiben "Für PV-Anlagen die ab August 2018 bis Oktober 2018 ans Netz gehen bzw. bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden sinkt die Einspeisevergütung leicht. Bei PV-Anlagen bis 10 kWp um 12 cent/kWh." Sprich es geht um die Differenz der Beträge ab dem 01.07 und dem 01.08. Diese Differenz beträgt 0,12 cent/ kWh, nämlich von 12,20 cent/kWh auf 12,08 cent/kWh.
    Ihre ursprüngliche Formulierung war somit in meinen Augen korrekt!

    LG

  • Einspeisevergütung Dachanlagen >100KwP

    Hallo, wie hoch ist denn die aktuelle Vergütung für solche Dachanlagen, ab vorauss. Wwinter 2018 ?

  • so ist es richtig und Photovoltaik lohnt sich mehr als jemals zuvor

    ....sinkt die Einspeisevergütung leicht. Bei PV-Anlagen bis 10 kWp um 0,12 cent/kWh....so ist es richtig und lohnt sich mehr als jemals zuvor. :-)

  • Frage

    Ich frage mich wieso ein Unterschied gemacht wird zwischen Dachanlagen und Anlagen, die auf der grünen Wiese aufgeständert werden. Für mich war es wesentlich einfacher so etwas auf der Wiese zusammenzubauen als auf meinem Dach rum zu turnen. Die Kapazität ist die gleiche 9,9 kWp.

  • Vergütung für Freiflächen bis 750 kWp

    Hallo,

    wahrscheinlich finde ich es nicht, aber wie hoch ist die Vergütung für eine Freifläche auf Konversionsflächen bis 750 kWp, die nicht in die Ausschreibung müssen.

    Vielen Dank
    Grüße

  • Einspesevergütung Freiflächenanlagen

    Hallo,
    Ich habe im Mai 2018 meine PV Anlage (3 Stück Tracker a. 4 Module 280 Wp) in Betrieb genommen.
    War der Annahme, das ich den eingespesten Strom ins Netz auch vergütet bekomme. Bekam aber eine Mitteilung
    von der Mitnetz, das ich den Strom nicht vergütet bekomme, weil es eine Freifächenanlage ist.
    Ist das so ?? Mittlerweile sind schon 1500 kWh ins Netz geliefert worden!
    MFG
    Ralf Hofmann

  • Einspeise Vergütung

    Wie sieht das aus mit der Einspeise Vergütung für Mai Juni Juli 2020?

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