Anmeldung Photovoltaik Marktstammdatenregister

Wen betrifft das Marktstammdatenregister?

Im Marktstammdatenregister müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sich selbst und ihre Anlagen registrieren. Dies betrifft insbesondere die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen: Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate, müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder große Kraftwerke. Auch die anderen Akteure müssen sich registrieren, z.B. Netzbetreiber oder Strom- und Gashändler.

Was muss ich als Anlagenbetreiber tun?

Registrieren Sie sich und Ihre Anlagen unter www.marktstammdatenregister.de

Die Registrierung ist gebührenfrei und besteht aus drei Schritten

  1. Benutzerkonto einrichten: Zunächst müssen Sie sich als Benutzer registrieren.
  2. Registrierung als Anlagenbetreiber: Nach der Anmeldung müssen Sie die Daten des Anlagenbetreibers eintragen.
  3. Registrierung der Anlage: Zuletzt geben Sie die Daten zur Anlage ein.

Abschließend können Sie sich eine Registrierungsbestätigung für Ihre registrierte Anlage herunterladen.

Für die Registrierung von Akteuren und Anlagen stehen im Internetportal virtuelle Assistenten zur Verfügung, die Sie Schritt für Schritt durch die Registrierung führen.

Und wenn ich zwei Anlagen betreibe?

Jede Solaranlage, jedes Windrad eines Windparks und jede Biogasanlage oder jedes konventionelle Kraftwerk muss einzeln erfasst werden. Sie müssen beispielsweise nach der Registrierung Ihrer Solaranlage ggf. zusätzlich auch Ihren Stromspeicher registrieren.

Ich habe mich bereits in einem anderen Register registriert

Auch wenn Sie sich schon in anderen Registern registriert haben (z.B. im PV-Meldeportal), müssen Sie sich und Ihre Anlage erneut im Marktstammdatenregister registrieren. Für die erneute Registrierung im Marktstammdatenregister haben Sie nach dem Start des Webportals zwei Jahre Zeit.

Rechtsfolgen der Registrierung

Damit die Zahlungen nach EEG oder KWKG ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung eingehalten werden.

  • Bei Anlagen, die vor dem Start des Webportals in Betrieb gegangen sind, gilt i. d. R. eine zweijährige Frist zur Registrierung.
  • Für Neuanlagen, die nach dem Start des Webportals in Betrieb genommen werden, gilt nach Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung.

 

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Daten von natürlichen Personen und Daten, die nach der Verordnung zum Marktstammdatenregister als vertraulich eingestuft sind, werden nicht veröffentlicht. Dies gilt z.B. für die exakten Standortdaten von Solaranlagen mit einer Leistung von unter 30 kWp.

 

Update: Alle bestehenden PV-Anlagen und Stromspeicher müssen bis zum 31. Januar 2021 im Markstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden.

Ansonsten besteht ab Februar 2021 kein Anspruch auf Zahlungen gemäß EEG (§ 23 MaStRV) und Anlagenbetreibern drohen theoretisch sogar Bußgelder, denn die Nicht-Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Quelle: Bundesnetzagentur

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