Ja, wir erstatten Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer da es sich um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung nach §4 Nr.1a i.V.m. §6 UStG handelt. Demnach muss der Rechnungsempfänger für die Mehrwertsteuer aufkommen. Voraussetzung dafür ist, dass die Original Rechnung bei der Einfuhr in die Schweiz vom Zoll abgestempelt ist und der Antrag auf Rückerstattung (bekommen Sie von uns per E-Mail) ausgefüllt und unterschrieben uns vorliegt.