Einige Netzbetreiber erlauben den Anschluss von PV-Anlagen nur noch unter der Bedingung, dass keine Wirkleistung mehr ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die PV-Energie wird damit ausschließlich dort verbraucht, wo sie erzeugt wird.
Die PV-Wechselrichter müssen bei Stromausfall abschalten. Es muss sichergestellt sein, dass netzgebundene Energieerzeugungsanlagen bei Netzausfall nicht einspeisen können, um eine Spannungsfreiheit z.B. bei Reparaturen am Stromnetz garantieren zu können.
Die Sonneneinstrahlung ist in Deutschland in abhägigkeit vom Anlagenstandort sehr unterschiedlich. Aufschlussreich sind die Globalstrahlungskarten des DWD Deutschen Wetterdienstes. In den Globalstrahlungskarten sind die Jahressummen in kWh/qm angegeben. Die Anzahl der Sonnenstunden in Deutschland beträgt jährlich rund 1.300 bis 1.900 Stunden. So hat zum Beispiel ein Anlagenstandort in München eine statistische Globalstrahlung von 1169 kWh/qm, in Hamburg 965 kWh/qm, Berlin 1030 kWh/qm und Stuttgart 1125 kWh/qm. Ab welcher Globalstrahlung sich eine Photovoltaikanlage lohnt, ist nicht nur Abhängig vom Standort, sondern auch von der Dachneigung, Dachausrichtung und der Verschattung. Diese Faktoren beeinflussen den Ertrag der Photovoltaikanlage.
Sollten Sie kein Süddach haben, so verringert sich der spezifische Ertrag. Jedoch ist eine Photovoltaikanlage mit Ost West Ausrichtung ideal für den Eigenverbrauch. Denn der Strom wird zu den idealen Zeiten produziert, nämlich morgens und abends, wenn man üblicherweise Strom verbraucht. Die meist für den Eigenverbrauch nicht nutzbare Ertragsspitze am Mittag entfällt. Dafür fängt die Ost-West-Anlage den ersten und letzten Sonnenstrahl ein und nutzt so den kompletten Tag für die Stromerzeugung zur Eigennutzung aus
Durch die flache Modulneigung haben Sie eine erhebliche Ertragsminderung. Ideal sind Aufständerungswinkel zwischen 30 und 35 Grad, da in unseren Breitengraden die Sonne optimal steht und die Module die beste Leistung erzeugen. Zusätzlich verschmutzen die Module nicht so stark am Modulrand, da der nächste Regen die Module vom Staub befreit. (sog. Selbstreinigungseffekt). Weiterer Vorteil ist, dass der Schnee auf den Modulen nicht liegen bleibt, denn auch an sonnigen Wintertagen erzeugen Photovoltaikanlagen noch einen guten Ertrag.
Ja, verschiedene Kreditinstitute finanzieren Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach (Eigentum) bis 50.000,- € ohne Eigenkapitalmittel zu Sonderkonditionen. Die SWK Bank, Umweltbank, GLS Bank, DKB und KfW bieten eine PV Finanzierung als klassisches Zinszahlungsdarlehen an. Bausparkassen finanzieren eine PV Anlage über Sofortbaugeld mit anschließendem Bausparvertrag. Ohne Grundschuld ist eine Photovoltaik Finanzierung nur in begrenztem Rahmen möglich.
Für den spezifischen Jahresertrag einer PV-Anlage wird die pro Jahr erzeugte Energie (AC / wechselstromseitig) auf die Fläche bzw. die Leistung der Anlage normiert. Der Jahresertrag wird beispielsweise durch die Leistung in kWp dividiert. Auf diese Weise können Anlagen verschiedener Größe miteinander verglichen werden.
Grundsätzlich muss man zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden unterscheiden. Zudem spielt die Anlagengröße eine Rolle. Bei öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) ist der ordnungsgemäße Aufbau der Blitzschutzanlage in der jeweiligen Landesbauverordnung geregelt. Dabei muss der Installateur die Blitzschutzanlage dimensionieren und errichten bzw. eine geeignete Blitzschutzfirma damit beauftragen. Somit haftet der Installateur für die fachgerechte Errichtung. Vorgaben dafür finden sich in der Norm VDE0185, Teil 1-4. Bei Anlagen im Privatbereich, deren Leistung 10 kWp unterschreitet, ist es dem Anlagenbetreiber selbst überlassen, ob er einen Blitzschutz installieren lässt. Ab einer Anlagengröße von 10 kWp wird vom VDS (Verband der Sachversicherer) häufig ein innerer und äußerer Blitzschutz gefordert. Wird dieser Forderung nicht nachgekommen, kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft eine Versicherung der Anlage ablehnt.
Die Stromgestehungskosten bei einer Photovoltaikanlage sind die Kosten die man investieren muss um 1 kWh Solarstrom zu erzeugen. Die Stromgestehungskosten stehen im Zusammenhang mit dem spezifischen Ertrag einer Anlage. Eine PV-Anlage auf einem Ost-West-Dach hat zum Beispiel einen geringeren spezifischen Ertrag als die gleiche Anlage auf einem Südach und daher höherere Stromgestehungskosten. PV-Stromgestehungskosten im Einfamilienhaus liegen in 2015 bei ca. 0,10 bis 0,14 €/kWh.
Der Autarkiegrad oder die Selbstversorgungsquote ist der prozentuale Anteil des Strombezugs, der über die eigene PV-Anlage gedeckt wird und sagt etwas über die Reduzierung der Stromkosten aus. Je größer der Autarkiegrad, desto mehr Stromkosten können eingespart werden.
Die Photovoltaikanlage muss bei vorhandenen Blitzschutz in das Konzept integriert werden. Die Installation der PV-Anlage findet vollständig im Schutzbereich statt um die Anlage vor Blitzteilströmen zu schützen. Es muss ein Trennungsabstand zwischen 0,5 und 1m gewährleistet werden. Eine genaue Berechnung ist nach VDE V 0185 teil 3:2002 möglich.
Grundsätzlich muss man zwischen öffentlichen und privaten Gebäuden unterscheiden. Zudem spielt die Anlagengröße eine Rolle. Bei öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen) ist der ordnungsgemäße Aufbau der Blitzschutzanlage in der jeweiligen Landesbauverordnung geregelt. Dabei muss der Installateur die Blitzschutzanlage dimensionieren und errichten bzw. eine geeignete Blitzschutzfirma damit beauftragen. Somit haftet der Installateur für die fachgerechte Errichtung. Vorgaben dafür finden sich in der Norm VDE0185, Teil 1-4. Bei Anlagen im Privatbereich, deren Leistung 10 kWp unterschreitet, ist es dem Anlagenbetreiber selbst überlassen, ob er einen Blitzschutz installieren lässt. Ab einer Anlagengröße von 10 kWp wird vom VDS (Verband der Sachversicherer) häufig ein innerer und äußerer Blitzschutz gefordert. Wird dieser Forderung nicht nachgekommen, kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft eine Versicherung der Anlage ablehnt.