Um zum Kreise der Berechtigten gemäß §12 Abs. 3 UStG zu gehören, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind der Betreiber der Anlage
- Die Photovoltaikanlage wird installiert auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden
- Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak).
Bitte geben Sie an, welche Preise für Sie dargestellt werden sollen (Sie können diese Angabe später ändern).