Unter dem Begriff „installierte Leistung“ einer Anlage versteht man die elektrische Wirkleistung, die die Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann.
Quelle: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)