Unter dem Begriff „Wohngebäude“ versteht man jedes Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.
Quelle: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)
Unter dem Begriff „Wohngebäude“ versteht man jedes Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dient, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.
Quelle: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)