„Direktvermarktung“ ist die Veräußerung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an Dritte, es sei denn, der Strom wird in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage verbraucht und nicht durch ein Netz durchgeleitet.
Quelle: EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)