Welche Einspeisevergütung bekomme ich wenn ich meine PV-Anlage nachträglich erweitere?

Wenn der Zubau nach einem Degressionsschritt erfolgt (über einen Monatswechsel), besteht für die hinzu gekommenen Solarmodule in Abhängigkeit vom jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt ein anderer Vergütungsanspruch als für die bereits zuvor betriebenen Module. In diesem Fall ist eine gesonderte Berechnung für die zu einem früheren Zeitpunkt in Betrieb genommenen Module einerseits und die neu installierten Module andererseits erforderlich.

Das Erfordernis einer gesonderten Berechnung hindert aber nicht, den Strom über eine gemeinsame Messeinrichtung abzurechnen. In diesem Fall ist für die Berechnung der Vergütungen die Leistung der einzelnen Module maßgeblich. Es erfolgt also eine rechnerische Zuordnung der erzeugten Strommenge zu den zu einem früheren Zeitpunkt in Betrieb genommenen Moduelen einerseits und den neu installierten Modulen andererseits nach der jeweils installierten elektrischen Leistung.

Tags: FAQ Technik, EEG

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