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Rahmenbedingungen PV 2026: Fällt die Einspeisevergütung? Bleiben PV-Anlagen steuerfrei?

Rahmenbedingungen PV 2026: Fällt die Einspeisevergütung? Bleiben PV-Anlagen steuerfrei?

Photovoltaik4all
14.01.2026

Das Jahr 2026 markiert für die Photovoltaik keinen grundlegenden Systemwechsel, aber eine weitere klare Entwicklung hin zu mehr Eigenverbrauch, Wirtschaftlichkeit und Marktintegration. Während die Ausbauziele für erneuerbare Energien weiterhin ambitioniert bleiben, stellen sich viele Anlagenbetreiber und Interessierte zentrale Fragen: Wie entwickeln sich die politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen? Welche Zukunft hat die Einspeisevergütung? Und bleibt die Steuerfreiheit für PV-Anlagen bestehen?
Dieser Artikel gibt einen sachlichen Ausblick auf die Photovoltaik im Jahr 2026 und ordnet die wichtigsten Entwicklungen realistisch ein.

❌ Entfall der Einspeisevergütung im Jahr 2026?

Vorab: Ein Wegfallen der Einspeisevergütung für das Jahr 2026 ist nicht in Sicht. Zwar sinkt die Einspeisevergütung durch die EEG-Degression, bleibt aber dennoch für Anlagen bis 100 kWp erhalten. Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und 31. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden, gelten folgende Vergütungen (Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze):

Art der Anlage Installierte Leistung
(kW bis)
Teileinspeisung
(ct/kWh)
Volleinspeisung
(ct/kWh)
Gebäude oder Lärmschutzwände
(§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023)
 
10
 
7,86 12,47
 
40
 
6,80 10,45
 
100
 
5,56 10,45
Sonstige Anlagen
(§ 48 Abs. 1 EEG 2023)
 
100
 
6,32 6,32
Fördersätze – Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme vom 01.08.2025 bis 31.01.2026 (§ 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG)
 
Mit dem Wechsel der Bundesregierung kamen für viele (zukünftige) Anlagenbetreiber die Sorge auf, dass eine Einspeisevergütung wegfallen könnte. Aktuell (Stand: 14.01.26) besteht eine Bestrebung zur Streichung bzw. Abschaffung nicht. Mit dem senken der jährlichen EEG-Förderung möchte man bewirken, dass Anlagen mehr und mehr auf einen hohen Eigenverbrauchsanteil optimiert werden. Somit sinken die Kosten für den Anlagenbetreiber, da weniger Strom aus dem Netz bezogen werden muss und entlastet zeitgleich das allgemeine Stromnetz.
 
Zur Erhöhung des Eigenverbrauchanteils gibt es viele verschieden Möglichkeiten:
  • Sonnenenergie smarter Nutzen: Mit Smart Metern und einem klugen Verbrauchssystem kann die Nutzung der verfügbaren Solarenergie optimal ausgeschöpft werden. Idealerweise wird der meiste Strom tagsüber verwendet, wenn er produziert wird, um unnötig hohe Strombezugskosten aus dem Netz in den Abendstunden zu vermeiden. So können Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Wallboxen für das Laden des Elektrofahrzeugs oder andere Verbraucher per App oder Zeitschaltuhr eingeschaltet werden und günstigen Sonnenstrom nutzen. Ebenfalls ist die Integrierung eines Speichersystems sinnvoll, der die Stromversorgung an sonnenarmen Tagen bzw. in den Abend- und Nachtstunden gewährleistet.
  • Integrierung eines Heimspeichers: Die meisten Anlagenbetreiber erwerben ein Speichersystem direkt beim Kauf der Photovoltaikanlage oder ergänzen einen Heimspeicher im Verlauf der Zeit. Mit einem Speicher eröffnen sich neue Möglichkeiten, den erzeugten PV-Strom zu nutzen. Man ist nun nicht mehr auf ertragreiche Sonnentage angewiesen, sondern kann Strom zwischenspeichern, um in den Abendstunden oder an sonnenarmen Tagen mit Strom versorgt zu werden. Zeitgleich können dynamische Stromtarife genutzt werden, bei denen sich der Stromverbrauch und die Einspeisung an den Börsenpreisen für Strom richtet. Bedeutet: Ist die Einspeisevergütung hoch (in der Regel in den Morgen- und Abendstunden) wird möglichst viel gespeicherter Strom eingespeist um finanziell von den hohen Preisen zu profitieren. Bei günstigen Konditionen wird bei Bedarf Strom aus dem Netz bezogen, um die Photovoltaikanlage zu unterstützen bzw. um den Stromspeicher zu laden.
  • Warmwasser mit PV-Strom: Neben dem Heimspeicher zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, besteht auch die Möglichkeit die Warmwasserbereitung mit einem PV-Heizstab (z.B. von my-PV), zu unterstützen. Dieser verwendet überschüssige Photovoltaikenergie für die Warmwasserbereitung und optimiert dadurch den Eigenverbrauch der bestehenden PV-Anlage. Gleichzeitig wird die Autarkie erhöht – das schützt vor unkalkulierbaren bzw. steigenden Betriebskosten.
Solarmodul_Banner
 
💰 Nullsteuer-Regelung: Bleibt der Kauf einer Photovoltaikanlage steuerfrei?
 
Das Jahressteuergesetz aus dem Jahr 2022 enthält steuerliche Änderungen für die Photovoltaikbranche. Dazu gehört unter anderem ein neu eingeführter Steuersatz von 0 % für die Umsatzsteuer (‚‚Mehrwertsteuer‘‘), welcher unter bestimmten Voraussetzungen z.B. auf den Kauf von Photovoltaik-Anlagen bzw. der notwendigen Komponenten angewendet wird.
 
Folgende Rahmenbedingungen gelten für den Entfall der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen:
  • Die Rechnungs- und Lieferadresse, sowie der Anlagenstandort muss sich in Deutschland befinden.
  • Anlagen mit einer installierten Nennleistung von ≤ 30 kWp sind unabhängig von der Gebäudeart begünstigt
  • Bei größeren Anlagen muss der Anlagenstandort auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, sein.
  • Der Steuersatz von 0% gilt nur für den Betreiber der Photovoltaikanlage
  • Gewerbliche Händler, Installateure oder Wiederverkäufer bekommen nach wie vor eine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer und können sich diese als Vorsteuer erstatten lassen
  • Betroffene Produkte sind Solarmodule sowie wesentliche für den Betrieb einer Photovoltaikanlage benötigten Komponenten sowie der Speicher, um den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern
    • Solarmodule
    • Wechselrichter
    • Dachhalterung
    • Energiemanagement-System
    • Speicher
    • Solarkabel
    • Wieland-Steckdose (Einspeisesteckdose)
    • Funk-Rundsteuerungsempfänger
    • Backup-Box
    • für die Notstromversorgung dienende Einrichtungen
    • Hinweis: Wallboxen und Heizstäbe sind nicht von der Nullsteuer-Regelung betroffen!
 
 
🧠⚡️ Smart sein wird ab 2026 Pflicht
 
Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz initiierte Gesetz für die verpflichtende Einbindung eines Smarten Energiezählers wurde 2023 verabschiedet und findet ab 2026 Anwendung. Das Gesetz beinhaltet die verpflichtende Einbindung eines Smart Meters (Intelligenter, digitaler Stromzähler) in das Photovoltaiksystem. Betroffen davon sind aber nicht alle Anlagenbetreiber, sondern nur diejenigen mit einer Anlagengröße ab 7 kW. Bis 2032 sollen diese dann flächendeckend in nahezu allen Haushalten in Deutschland verwendet werden.
Ziel des Gesetz ist es die Digitalisierung weiter voranschreiten zu lassen und den Verbrauchern einen besseren Überblick über ihren tatsächlichen Verbrauch bzw. die erzeugte Energie zu geben.
 
Das genau beinhaltet einen genauen "Fahrplan" wie die Etablierung im Verlauf der nächsten Jahre erfolgen soll:
  • Bis Ende 2025 müssen mind. 20%,
  • Bis Ende 2028 mind. 50% und
  • Bis Ende 2030 mind. 95% aller Verbraucher zwischen 6.000 und 100.000 kWh / Jahr und Anlagenbetreiber zwischen 7 und 100 kW ein intelligentes Messsystem verwenden.
  • Die jährlichen Betriebskosten für den Smarten Energiezähler werden für normale Haushalte auf 20 € gedeckelt.
Haus_mit_PV
 
💭 Was ist nun zu tun?
 
Falls Anlagenbetreiber noch keinen Smart Meter integriert haben, steht zeitnah eine verpflichtende Einbindung eines intelligenten Messsystems an. Im Zuge dessen wird empfohlen zu prüfen, ob eine Erneuerung oder Ergänzung der bestehenden Komponenten (z.B. intelligente Steuerung, Heizstab oder Speichersystem) sinnvoll sind, um den größtmöglichen Nutzen und finanzielle Vorteile durch beispielsweise die Integrierung von dynamischen Stromtarifen zu erzielen. Besonders im Hinblick auf die sinkende Einspeisevergütung, sowie des aktuell geltenden Nullsteuersatzes lohnt sich die Erhöhung des Eigenverbrauchs durch smarte Verbraucher und der Integrierung eines Heimspeichers.
 
FAQ
 
Entfällt der Nullsteuersatz 2026?
 
Nein, der "Nullsteuersatz" gilt auch im Jahr 2026. Solarmodule sowie betreibsrelevante Komponenten und Speichersysteme können weiterhin umsatzsteuerfrei erworben werden.
 
Wie erhöhe ich den Eigenverbrauch?
 
Der Eigenverbrauch wird durch ein geändertes Verbrauchsverhalten oder durch Verbraucher bzw. eines Heimspeichers erhöht. Bedeutet: Um den erzeugten Solarstrom optimal zu nutzen, sollte der Verbrauch von z.B. einer Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine oder das Laden eines Elektrofahrzeugs auf die Tagesstunden gelegt werden. Ermöglicht werden, kann dies durch eine Zeitschaltuhr oder einen Smart Meter. Die Ergänzung eines Heimspeichers ermöglicht die Nutzung von PV-Strom in den Abend- und Nachtstunden sowie an sonnenarmen Tagen. Es können ebenfalls dynamische Stromtarife genutzt werden, um das Optimum aus Einspeisung und Bezug aus dem öffentlichen Netz zu erreichen.
 
Lohnt sich Photovoltaik auch 2026?
 
Photovoltaik ist nach wie vor eine lukrative Investition in eine nachhaltige Zukunft. Mit dem Nullsteuersatz und den aktuell niedrigen Komponentenpreisen lassen sich große Anlagen für ein relativ geringes Budget konfigurieren.
 
Brauche ich zwangsläufig einen Smart Meter?
 
Nein, ein Smart Meter ist nicht für alle Anlagenbetreiber bzw. Verbraucher verpflichtend. Alle Photovoltaikanlagen zwischen 7 und 100 kW und Verbraucher zwischen 6.000 und 100.000 kWh / Jahr müssen ab 2026 mit einem digitalen Stromzähler bzw. Smart Meter ausgestattet sein. Dieser ermöglicht die intelligente Steuerung und Überwachung des Verbrauchs und schafft Sicherheit für eine genaue Abrechnung.
 
Entfällt die Einspeisevergütung 2026?
 
Nein, jede eingespeiste Kilowattstunde bringt nach wie vor eine Einspeisevergütung. Allerdings fällt diese geringer aus als in den Jahren zuvor, was durch die EEG-Degression zu begründen ist. Eine genaue Auflistung der Vergütungen ist im Solarblog enthalten.

 

 
 
 
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Fronius Smart Meter IP - 3-phasig, für indirekte Messung mit Stromwandler für Fronius GEN24 Plus und Fronius Tauro Energieflüsse visualisieren, steuern und optimieren: Das ist möglich, wenn die richtigen Daten vorliegen. Und genau die liefern die Fronius Smart Meter, die bidirektionalen und intelligenten Stromzähler. Auf Basis der gewonnenen Informationen können Sie im Zusammenspiel mit dem Wechselrichter und Fronius Solar.web effizientes Energiemanagement betreiben - egal ob privat oder gewerblich.   Nennspannung 100 - 240 (3x 208-480) Maximalstrom 5000 Anschlussquerschnitt Phasen- und Neutralleiter 1,5 - 4mm² Anschlussquerschnitt Stromwandler und Kommunikationsleitungen 0,25 - 2,5mm² Eigenverbrauch 5 W Startstrom 20 mA Genauigkeit Wirkenergie Klasse 1 (EN 62053-21) / Klasse B (EN 50470-3) Genauigkeit Blindenergie Klasse 2 (EN 62053-23) Überlast (kurzzeitig) 3x Imax / 20sec Montage Innenmontage (Hutschiene) Umgebungstemperatur-Bereich -25 °C - +55 °C Gehäuse 3 Module DIN 43880 Schutzart IP20 (Front), IP30 (Klemmen) Schnittstelle zum Wechselrichter Modbus RTU (RS485), Modbus TCP 1) (WiFi, LAN) Stromwandler Primär: 1 - 5000 A / Sekundär: Nur Stromwandler mit Ausgangsspannung 333 mV verwenden Betriebsspannungsbereich -10% - +10% Min. Nennfrequenz 50 Hz Max. Nennfrequenz 60 Hz   Das Fronius Smart Meter IP ist für den Betrieb mit Fronius Tauro und Fronius GEN24 kompatibel. Nur geeignet für Stromwandler mit 333-mV-Ausgang an der Sekundärseite. (nicht im Lieferumfang enthalten) Spezifikationen siehe Montagehinweise bzw. Datenblatt

Regulärer Preis: 324,00 €
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Fronius Smart Meter TS 65A-3 (3-phasig)

Fronius Smart Meter TS 65A -3 - Touchdislay, 3-phasig, für Fronius GEN24 Plus, Fronius Symo  Der Fronius Smart Meter TS ist ein bidirektionaler Zähler zur Optimierung des Eigenverbrauchs, zur Erfassung der Lastkurve und zur Steuerung der verschiedenen Energieflüsse. Dank hoher Messgenauigkeit und schneller Kommunikation über die Schnittstelle Modbus RTU wird bei Einspeisebegrenzungen eine schnellere und genauere dynamische Einspeiseregelung als bei S0-Zählern ermöglicht. Gemeinsam mit Fronius Solar.web ermöglicht der Fronius Smart Meter TS eine übersichtliche Darstellung des eigenen Stromverbrauchs. Bei den Fronius Speicherlösungen sorgt der Smart Meter TS für ein perfekt abgestimmtes Management der verschiedenen Energieflüsse, wodurch das gesamte Energiemanagement optimiert wird. Der Fronius Smart Meter TS eignet sich perfekt für den Einsatz in Kombination mit der GEN24, sowie allen Fronius Wechselrichter mit einem Fronius Datamanager 2.0. Nennspannung: 208 – 400 V Maximalstrom: 3 x 65 A Anschlussquerschnitt Strompfad: 1 - 16 qmm Anschlussquerschnitt Neutralleiter: 0,05 - 1,5 qmm Anschlussquerschnitt Kommunikation: 0,05 - 1,5 qmm Montage: Innenmontage (Hutschiene) Gehäuse: 3 Module DIN 43880 Genauigkeitsklasse: 1 Schnittstelle zum Wechselrichter: Modbus RTU (RS485) Display: 3 x 8 Stellen / Touchscreen Das Fronius Smart Meter TS 65-3 ist für den Betrieb mit Fronius Wechselrichtern vorkonfiguriert. Daher sind keine zusätzlichen Einstellungen notwendig. Spezifikationen siehe Montagehinweise bzw. Datenblatt

Verkaufspreis: 189,00 € Regulärer Preis: 229,00 € (17.47% gespart)
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KOSTAL Smart Energy Meter G2 für PLENTICORE plus, PLENTICORE plus G3, PIKO MP plus und PIKO CI - 3-Phasen, 63A Energiemessung in Echtzeit und Übertragung der Messdaten in parametrisierbaren Intervallen über Standardschnittstellen Messung Wirk- und Blindleistung, Scheinleistung, Wirk-, Blind und Scheinenergie, Stromstärke, Spannung und Leistungsfaktor je Phase, Anschluss von bis zu 96 Stromsensoren Integrierte 3-phasige Energiemessung bis 63 A Über Wandler größere Messströme möglich 2 LAN Schnittstellen, 2 RS485 Schnittstellen (Modbus RTU) Hohe Messgenauigkeit Stromsensor und Energiemanager zur Koppelung von AC-Batterien Intelligente Steuerung für Schwarmverschaltung von Wechselrichtern Kombinierbar mit PIKO 4.2-20, PIKO EPC, PIKO MP plus, PIKO IQ, PLENTICORE plus, PLENTICORE BI Datenvisualisierung Funktionserweiterung über Softwareupdate möglich Installation im Schaltschrank auf Hutschiene Einfache Gerätekonfiguration über Weboberfläche und voreingestellten Werten Softwareaktualisierung über Weboberfläche KOSTAL Smart Energy Meter: in Kombination mit KOSTAL-Solarwechselrichtern PIKO IQ / PLENTICORE 24 Stunden Hausverbrauchsmessung Dynamische Wirkleistungssteuerung Vorkonfigurierte Modbus RTU Schnittstellen (RS485) Verschaltung von mehreren KOSTAL Wechselrichtern Bereitstellung Messdaten bei Batteriefunktionalität in Kombination mit dem PLENTICORE Nachladung der Batterie am PLENTICORE aus zusätzlichen lokalen Erzeugern PIKO MP / PIKO MP plus 24 Stunden Hausverbrauchsmessung Dynamische Wirkleistungssteuerung Vorkonfigurierte Modbus RTU Schnittstellen (RS485) Batteriemanagement bei optional erworbener Batteriefunktionalität zum PIKO MP plus Verschaltung von mehreren KOSTAL-Wechselrichtern ohne Batteriewechselrichter PIKO 4.2-20 / PIKO EPC 24 Stunden Hausverbrauchsmessung Dynamische Wirkleistungssteuerung Verschaltung von mehreren KOSTAL-Wechselrichtern Piko CI 24 Stunden Hausverbrauchsmessung Dynamische Wirkleistungssteuerung  Weitere Informationen finden Sie im Datenblatt unten zum Download

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