Was sind Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke?
Gemäß EEG §3 Nr. 43 sind Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke wie folgt definiert: „Steckersolargerät“ ein Gerät, das aus einer Solaranlage oder aus mehreren Solaranlagen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis eines Letztverbrauchers besteht.
Die maximale installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
Seit dem 01.04.2024 Vereinfachung der Anmeldung im Marktstammdatenregister MaStR. Es ist keine zusätzliche Meldung mehr beim Netzbetreiber erforderlich.
Die maximale installierte Leistung von insgesamt bis zu 2 kWp und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden.
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